Die Retter im Land müssen zu immer mehr Einsätzen ausrücken und brauchen künftig mehr Wachen. Doch wer übernimmt welchen Kostenanteil? Foto: KS-Images.de/Andreas Rometsch

Das lange umstrittene neue Rettungsdienstgesetz für Baden-Württemberg geht in dieser Woche in den Landtag. Die Hilfsorganisationen schlagen jetzt Alarm: Sie fürchten, das Land wolle sich finanziell „aus der Verantwortung stehlen“.

Es sind einschneidende Änderungen, die auf die Retter im Land zukommen. Das viel diskutierte neue Rettungsdienstgesetz für Baden-Württemberg befindet sich auf der Zielgeraden. Das Kabinett hat es beschlossen, diese Woche kommt das Gesetz in den Landtag. Und plötzlich schlagen die Hilfsorganisationen von den beiden Landesverbänden des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) über die Johanniter-Unfall-Hilfe bis hin zu den Maltesern und dem Arbeiter-Samariter-Bund Alarm.

Grund ist eine Formulierung, die jetzt im Gesetzestext auftaucht. Das Gesetz beinhaltet zum Beispiel eine Experimentierklausel zur Erprobung neuer Techniken. Und als Kernpunkt eine künftige Hilfsfrist von zwölf Minuten. Bisher mussten Rettungswagen und Notärzte binnen zehn, höchstens 15 Minuten am Einsatzort sein. Weil immer mit den 15 Minuten gerechnet wurde, muss es künftig schneller gehen. Dafür braucht es mehr Personal und zusätzliche Rettungswachen. Und bei deren Finanzierung liegt das Problem.

Bisher bezahlt das Land 90 Prozent der Baukosten. Die Hilfsorganisationen müssen aus Spenden und Eigenmitteln zehn Prozent aufbringen, zusätzlich auch noch Grundstückskosten und weitere Posten übernehmen. „Nun wird jedoch mit der neuen Formulierung aus der Finanzierungspflicht des Landes eine Kann-Vorschrift“, so Klaus Weber, Regionalgeschäftsführer Baden-Württemberg beim Malteser Hilfsdienst. Außerdem sei im Text die Rede von einer Förderung in Höhe von „maximal 90 Prozent“, die Organisationen müssten „mindestens zehn Prozent“ übernehmen.

Bald „Förderung nach Kassenlage“?

„Wir sehen darin eine große Gefahr“, sagt Daniel Groß, stellvertretender Landesgeschäftsführer des Arbeiter-Samariter-Bundes. Man könne nicht „ein Gesetz beschließen und sich dann aus der Verantwortung stehlen“. Leonard von Hammerstein vom Badischen Roten Kreuz befürchtet „eine Förderung nach Kassenlage“. Man sei bisher beim Eigenanteil schon an der Grenze des Machbaren, die flächendeckende Umsetzung der Zwölf-Minuten-Regelung sei ein Kraftakt, bei dem man finanzielle Planungssicherheit brauche.

Die Organisationen haben die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien Grüne und CDU angeschrieben. Zusätzlich appellieren sie an die Landtagsabgeordneten, ihr Anliegen für den Rettungsdienst zu unterstützen. Falls das nicht gelingen sollte, könnte ein Mittel folgen, zu dem die Retter schon in der Vergangenheit häufiger gegriffen haben: Dann sind Klagen vor Gericht gegen einzelne Förderbescheide bei Bauvorhaben zu erwarten. „Uns wird dann gar kein anderer Weg übrig bleiben“, heißt es bei den Rettern.